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   OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03   

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OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03 (https://dejure.org/2004,2956)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.02.2004 - 13 Verg 26/03 (https://dejure.org/2004,2956)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 13 Verg 26/03 (https://dejure.org/2004,2956)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vergabewesen: Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags von einer Dienstleistungskonzession

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 99 GWB; § 3 VgV; § 13 VgV
    Differenzierung zwischen öffentlichem Auftrag und Dienstleistungskonzession; Schätzung des Auftragswertes bei Übereignung von Altpapier ohne Gegenleistung in Geld; Anwendbarkeit des § 13 S. 6 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) trotz Fehlens eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Differenzierung zwischen öffentlichem Auftrag und Dienstleistungskonzession; Schätzung des Auftragswertes bei Übereignung von Altpapier ohne Gegenleistung in Geld; Anwendbarkeit des § 13 S. 6 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) trotz Fehlens eines ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    De-facto-Vergabe und Vorabinformation

  • dstgb-vis.de (Kurzinformation)

    Altpapierentsorgung als Dienstleistungs- konzession?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VgV § 3 § 13; GWB § 99
    Schätzung des Auftragswerts bei der Vergabe von Leistungen der Altpapierentsorgung; Voraussetzungen der Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die Informationspflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 51
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 22/02

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03
    Die Vergabekammer hat zutreffend angenommen, dass es sich bei dem zwischen dem Auftraggeber und der Beigeladenen geschlossenen Vertrag um einen Dienstleistungsauftrag im Sinn des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB und nicht um eine Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Vorschriften der § 97 ff. BGB über das Vergabeverfahren und das Nachprüfungsverfahren keine Anwendung finden (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 634; OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; BayObLG, VergabeR 2002, 55).

    Begriffsprägend ist die Gestattung, d. h. die Einräumung einer Nutzungsbefugnis, und das eigene wirtschaftliche Risiko des Konzessionärs, das sich aus der Übertragung der Nutzungsbefugnis als Gegenleistung ergibt (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs. C - 324/98 Rdnr. 58 = VergabE A-1-5/00; BayObLG, VergabeR 2002, 55; OLG Düsseldorf, VergabeR 2002, 607).

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03
    Es braucht nicht entschieden zu werden, ob § 13 VgV auch dann anzuwenden ist, wenn der Auftraggeber den Vertrag ohne jegliches wettbewerbliches Verfahren abgeschlossen hat (verneinend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - Verg 37/03; zum Streitstand: Kullack in: Heiermann/Riedl/ Rusam, VOB, 10. Aufl., § 107 GWB, Rdnr. 39, Ingenstau/Korbion/Portz, 15. Aufl., § 13 VgV Rdnr. 21 ff.; Glahs in Reidt/Stickler/Glahs, VergabeR Komm., § 13 VgV Rdnr. 5 ff.).

    Das gilt auch dann, wenn es sich, wie hier, der Sache nach um ein Verhandlungsverfahren handelt (OLG Düsseldorf, VergabeR 2003, 435, offen gelassen im Beschluss vom 3. Dezember 2003 a. a. O.).

  • OLG Brandenburg, 03.08.2001 - Verg 3/01

    Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03
    Die Vergabekammer hat zutreffend angenommen, dass es sich bei dem zwischen dem Auftraggeber und der Beigeladenen geschlossenen Vertrag um einen Dienstleistungsauftrag im Sinn des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB und nicht um eine Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Vorschriften der § 97 ff. BGB über das Vergabeverfahren und das Nachprüfungsverfahren keine Anwendung finden (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 634; OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; BayObLG, VergabeR 2002, 55).

    Teilweise wird auch angenommen, dass bei einer Dienstleistungskonzession die dem Konzessionär übertragene Dienstleitung im öffentlichen Interesse liegen müsse, so dass der Staat sich von einer Aufgabe entlasten könne (OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; Stickler in Reidt/Stickler/ Glahs, VergabeR Kommentar, § 99 GWB Rdnr. 33); ob das zutrifft, kann offen bleiben.

  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03
    Die Vergabekammer hat zutreffend angenommen, dass es sich bei dem zwischen dem Auftraggeber und der Beigeladenen geschlossenen Vertrag um einen Dienstleistungsauftrag im Sinn des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB und nicht um eine Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Vorschriften der § 97 ff. BGB über das Vergabeverfahren und das Nachprüfungsverfahren keine Anwendung finden (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 634; OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; BayObLG, VergabeR 2002, 55).

    Begriffsprägend ist die Gestattung, d. h. die Einräumung einer Nutzungsbefugnis, und das eigene wirtschaftliche Risiko des Konzessionärs, das sich aus der Übertragung der Nutzungsbefugnis als Gegenleistung ergibt (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs. C - 324/98 Rdnr. 58 = VergabE A-1-5/00; BayObLG, VergabeR 2002, 55; OLG Düsseldorf, VergabeR 2002, 607).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03
    Begriffsprägend ist die Gestattung, d. h. die Einräumung einer Nutzungsbefugnis, und das eigene wirtschaftliche Risiko des Konzessionärs, das sich aus der Übertragung der Nutzungsbefugnis als Gegenleistung ergibt (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs. C - 324/98 Rdnr. 58 = VergabE A-1-5/00; BayObLG, VergabeR 2002, 55; OLG Düsseldorf, VergabeR 2002, 607).
  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03
    Eine Dienstleistungskonzession scheidet demzufolge aus, wenn der Konzessionär als Entgelt ausschließlich einen vorher festgelegten Preis erhält (EuGH, Urteil vom 10. November 1998 - Rs. C-360/96 = VergabE A-1-5/98 Rdnr. 25).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03
    Das gilt auch dann, wenn es sich, wie hier, der Sache nach um ein Verhandlungsverfahren handelt (OLG Düsseldorf, VergabeR 2003, 435, offen gelassen im Beschluss vom 3. Dezember 2003 a. a. O.).
  • BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01

    Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03
    Es ist jedenfalls so lange nicht widersprüchlich, sich außerhalb eines Vergabeverfahrens zu bemühen, als dem Bewerber nicht positiv bekannt ist, dass ein Vergabeverfahren rechtlich zwingend durchgeführt werden muss (BayObLG, Beschluss vom 22. Januar 2002, VergabeR 2002, 244).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Denn die Vereinbarung beschränkt sich nicht darauf, der Beigeladenen das Recht zu verschaffen, die eigene Leistung selbst zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten (vgl. zu diesem Erfordernis z.B. EuGH, aaO; BayObLG NZBau 2002, 233; OLG Düsseldorf NZBau 2002, 634; OLG Celle NZBau 2005, 51).
  • OLG Naumburg, 03.11.2005 - 1 Verg 9/05

    Immer Probleme mit dem Müll

    - VII-Verg 71/03 - OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2004, - 13 Verg 26/03 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.05.2004.
  • OLG Celle, 01.07.2004 - 13 Verg 8/04

    Abfallentsorgungsunternehmen; Abfallpapier; Abgrenzung; Altpapiersammlung;

    Zur Verwertung überlassenes Altpapier ist ein Entgelt i. S. d. § 99 GWB für die Dienstleistung Verwertung (in Festsetzung OLG Celle 13 Verg 26/03), es sei denn, der Verwerter zahlt einen angemessenen Kaufpreis für das Altpapier.

    Der erkennende Senat habe bereits im Verfahren 13 Verg 26/03, Beschluss vom 5. Februar 2004, zutreffend erkannt, dass auch überlassenes Altpapier das Entgelt darstellen könne.

    ba) Die Entscheidung des Senats vom 5. Februar 2004 zu 13 Verg 26/03 betrifft einen anderen Fall.

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 149/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4749
OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 149/03 (https://dejure.org/2003,4749)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.11.2003 - 16 WF 149/03 (https://dejure.org/2003,4749)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. November 2003 - 16 WF 149/03 (https://dejure.org/2003,4749)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Beiordnung eines Rechtsanwalts für einen ehemals durch das Jugendamt vertretenen Unterhaltskläger; Grundsatz der Waffengleichheit in einem Unterhaltsverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 121 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwaltes für den prozesskostenerhaltenden Kläger im Unterhaltsrechtsstreit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 48
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 3 W 247/94

    Abstammungsprozeß; Ehelichkeitsanfechtungsklage; Negative Feststellungsklage;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 149/03
    Umgekehrt wird darüber hinaus, wenn auch nicht einhellig vertreten, dass der Grundsatz der Waffengleichheit es nicht erfordert, dass dem Gegner der durch das Jugendamt vertretenen Partei ein Rechtsanwalt beizuordnen ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 10 W 11/96 - FamRZ 1997, 1285; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 1989 - 3 W 208/89 - OLG Dresden, Beschluss vom 11. Juli 1997 - 10 W 957/97 - OLGR Dresden 1997, 386; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 12 WF 13/99 - FamRZ 2000, 1587; OLG Schleswig, Beschluss vom 04. September 2000 - 12 WF 88/00 - OLGR Schleswig 2001, 83; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 3 W 295/95 - FamRZ 1996, 226; anders OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. Mai 1994 - 3 W 247/94 - FamRZ 1995, 241, Beschluss vom 05. März 1990 - 3 W 89/90 - FamRZ 1990, 1261).
  • OLG Schleswig, 04.09.2000 - 12 WF 88/00

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in Kindschaftssachen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 149/03
    Umgekehrt wird darüber hinaus, wenn auch nicht einhellig vertreten, dass der Grundsatz der Waffengleichheit es nicht erfordert, dass dem Gegner der durch das Jugendamt vertretenen Partei ein Rechtsanwalt beizuordnen ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 10 W 11/96 - FamRZ 1997, 1285; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 1989 - 3 W 208/89 - OLG Dresden, Beschluss vom 11. Juli 1997 - 10 W 957/97 - OLGR Dresden 1997, 386; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 12 WF 13/99 - FamRZ 2000, 1587; OLG Schleswig, Beschluss vom 04. September 2000 - 12 WF 88/00 - OLGR Schleswig 2001, 83; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 3 W 295/95 - FamRZ 1996, 226; anders OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. Mai 1994 - 3 W 247/94 - FamRZ 1995, 241, Beschluss vom 05. März 1990 - 3 W 89/90 - FamRZ 1990, 1261).
  • OLG Köln, 22.02.2002 - 14 WF 19/02
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 149/03
    Denn auch ein prozesserfahrenes Jugendamt kann einem beigeordneten Rechtsanwalt nicht gleichgestellt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05. März 2001 - 4 WF 31/01 - Jugendamt 2001, 300; OLG Köln, Beschluss vom 22. Februar 2002 - 16 WF 19/02 - FamRZ 2002, 1198).
  • OLG Hamburg, 11.02.1999 - 12 WF 13/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 149/03
    Umgekehrt wird darüber hinaus, wenn auch nicht einhellig vertreten, dass der Grundsatz der Waffengleichheit es nicht erfordert, dass dem Gegner der durch das Jugendamt vertretenen Partei ein Rechtsanwalt beizuordnen ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 10 W 11/96 - FamRZ 1997, 1285; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 1989 - 3 W 208/89 - OLG Dresden, Beschluss vom 11. Juli 1997 - 10 W 957/97 - OLGR Dresden 1997, 386; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 12 WF 13/99 - FamRZ 2000, 1587; OLG Schleswig, Beschluss vom 04. September 2000 - 12 WF 88/00 - OLGR Schleswig 2001, 83; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 3 W 295/95 - FamRZ 1996, 226; anders OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. Mai 1994 - 3 W 247/94 - FamRZ 1995, 241, Beschluss vom 05. März 1990 - 3 W 89/90 - FamRZ 1990, 1261).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1995 - 3 W 229/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 149/03
    Umgekehrt wird darüber hinaus, wenn auch nicht einhellig vertreten, dass der Grundsatz der Waffengleichheit es nicht erfordert, dass dem Gegner der durch das Jugendamt vertretenen Partei ein Rechtsanwalt beizuordnen ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 10 W 11/96 - FamRZ 1997, 1285; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 1989 - 3 W 208/89 - OLG Dresden, Beschluss vom 11. Juli 1997 - 10 W 957/97 - OLGR Dresden 1997, 386; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 12 WF 13/99 - FamRZ 2000, 1587; OLG Schleswig, Beschluss vom 04. September 2000 - 12 WF 88/00 - OLGR Schleswig 2001, 83; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 3 W 295/95 - FamRZ 1996, 226; anders OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. Mai 1994 - 3 W 247/94 - FamRZ 1995, 241, Beschluss vom 05. März 1990 - 3 W 89/90 - FamRZ 1990, 1261).
  • OLG Brandenburg, 19.12.1996 - 10 W 11/96

    Beiordnung im Wege der PKH beigeordneten eines Rechtsanwalts für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 149/03
    Umgekehrt wird darüber hinaus, wenn auch nicht einhellig vertreten, dass der Grundsatz der Waffengleichheit es nicht erfordert, dass dem Gegner der durch das Jugendamt vertretenen Partei ein Rechtsanwalt beizuordnen ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 10 W 11/96 - FamRZ 1997, 1285; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 1989 - 3 W 208/89 - OLG Dresden, Beschluss vom 11. Juli 1997 - 10 W 957/97 - OLGR Dresden 1997, 386; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 12 WF 13/99 - FamRZ 2000, 1587; OLG Schleswig, Beschluss vom 04. September 2000 - 12 WF 88/00 - OLGR Schleswig 2001, 83; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 3 W 295/95 - FamRZ 1996, 226; anders OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. Mai 1994 - 3 W 247/94 - FamRZ 1995, 241, Beschluss vom 05. März 1990 - 3 W 89/90 - FamRZ 1990, 1261).
  • OLG Dresden, 11.07.1997 - 10 W 957/97

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei unstreitiger Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 149/03
    Umgekehrt wird darüber hinaus, wenn auch nicht einhellig vertreten, dass der Grundsatz der Waffengleichheit es nicht erfordert, dass dem Gegner der durch das Jugendamt vertretenen Partei ein Rechtsanwalt beizuordnen ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 10 W 11/96 - FamRZ 1997, 1285; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 1989 - 3 W 208/89 - OLG Dresden, Beschluss vom 11. Juli 1997 - 10 W 957/97 - OLGR Dresden 1997, 386; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 12 WF 13/99 - FamRZ 2000, 1587; OLG Schleswig, Beschluss vom 04. September 2000 - 12 WF 88/00 - OLGR Schleswig 2001, 83; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 3 W 295/95 - FamRZ 1996, 226; anders OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. Mai 1994 - 3 W 247/94 - FamRZ 1995, 241, Beschluss vom 05. März 1990 - 3 W 89/90 - FamRZ 1990, 1261).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.1990 - 3 W 89/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 149/03
    Umgekehrt wird darüber hinaus, wenn auch nicht einhellig vertreten, dass der Grundsatz der Waffengleichheit es nicht erfordert, dass dem Gegner der durch das Jugendamt vertretenen Partei ein Rechtsanwalt beizuordnen ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 10 W 11/96 - FamRZ 1997, 1285; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 1989 - 3 W 208/89 - OLG Dresden, Beschluss vom 11. Juli 1997 - 10 W 957/97 - OLGR Dresden 1997, 386; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 12 WF 13/99 - FamRZ 2000, 1587; OLG Schleswig, Beschluss vom 04. September 2000 - 12 WF 88/00 - OLGR Schleswig 2001, 83; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 3 W 295/95 - FamRZ 1996, 226; anders OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. Mai 1994 - 3 W 247/94 - FamRZ 1995, 241, Beschluss vom 05. März 1990 - 3 W 89/90 - FamRZ 1990, 1261).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.1989 - 3 W 208/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 149/03
    Umgekehrt wird darüber hinaus, wenn auch nicht einhellig vertreten, dass der Grundsatz der Waffengleichheit es nicht erfordert, dass dem Gegner der durch das Jugendamt vertretenen Partei ein Rechtsanwalt beizuordnen ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 10 W 11/96 - FamRZ 1997, 1285; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 1989 - 3 W 208/89 - OLG Dresden, Beschluss vom 11. Juli 1997 - 10 W 957/97 - OLGR Dresden 1997, 386; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 12 WF 13/99 - FamRZ 2000, 1587; OLG Schleswig, Beschluss vom 04. September 2000 - 12 WF 88/00 - OLGR Schleswig 2001, 83; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 3 W 295/95 - FamRZ 1996, 226; anders OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. Mai 1994 - 3 W 247/94 - FamRZ 1995, 241, Beschluss vom 05. März 1990 - 3 W 89/90 - FamRZ 1990, 1261).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2001 - 4 WF 31/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 149/03
    Denn auch ein prozesserfahrenes Jugendamt kann einem beigeordneten Rechtsanwalt nicht gleichgestellt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05. März 2001 - 4 WF 31/01 - Jugendamt 2001, 300; OLG Köln, Beschluss vom 22. Februar 2002 - 16 WF 19/02 - FamRZ 2002, 1198).
  • OLG Schleswig, 24.02.2009 - 8 WF 37/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts zu Gunsten des durch das Jugendamt vertretenen

    Dies gilt auch für ein durch das Jugendamt vertretenes Kind: Lässt sich im Unterhaltsrechtsstreit der Unterhaltsbeklagte durch einen Rechtsanwalt vertreten, ist dem Unterhaltskläger, dem Prozesskostenhilfe bewilligt ist, auch dann ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn er durch das Jugendamt vertreten wird (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 48 ; Zöller/Philippi, aaO.; Münchener Kommentar zur ZPO/Motzer, 3. Aufl., § 121 Rdnr. 4; Musielak/Fischer, ZPO , 6. Aufl., § 121 Rdnr. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.08.2004 - 8 U 9/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6333
OLG Hamm, 25.08.2004 - 8 U 9/04 (https://dejure.org/2004,6333)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.08.2004 - 8 U 9/04 (https://dejure.org/2004,6333)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. August 2004 - 8 U 9/04 (https://dejure.org/2004,6333)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abberufung und Neubestellung von Aufsichtsratsmitgliedern: Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Anfechtungsklagen gegen Bestätigungsbeschlüsse bei wirksamer Wiederholung des Erstbeschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtungsklage, Beschlussmängel, Gesellschaftsrecht, Rechtsschutzbedürfnis

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AktG § 244
    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines wirksam wiederholten Hauptversammlungsbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 214
  • DB 2004, 2572
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.05.2003 - XII ZB 165/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach neuem Recht

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2004 - 8 U 9/04
    Die Beklagte rügt die ihrer Meinung nach unzutreffende Klagestattgabe mit der rechtsfehlerhaften Anwendung des § 244 S. 1 AktG und fehlender verfahrensrechtlicher Verstöße bei den Beschlußfassungen in der Hauptversammlung (vgl. dazu BGH, NJW 2003, 2532, 2533 und zu § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 und 4 ZPO NJW 2003, 2531 f.).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 194/01

    Rechtswirkungen eines Bestätigungsbeschlusses nach § 244 Satz 1 AktG;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2004 - 8 U 9/04
    Denn ihr Erfolg hat lediglich gestaltende Wirkung dahingehend, daß die Bestätigungsbeschlüsse vom 16.05.2003 nicht wirksam gefaßt worden sind und die materiell-rechtliche Heilungswirkung, die ex nunc eintreten würde (vgl. BGH NJW 2004, 1165 f.; Hüffer, § 244 AktG, Rdn. 6; Zöllner, Die Bestätigung von Hauptversammlungsbeschlüssen, AG 2004, 397, 401 f. jeweils m.w.N. ), nicht einträte.
  • BGH, 16.12.1953 - II ZR 167/52

    Einberufung einer GmbH-Versammlung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2004 - 8 U 9/04
    Angesichts vorstehender Erwägungen kommt es nicht mehr darauf an, ob das Rechtsschutzinteresse auch deshalb entfällt, weil der neue Aufsichtsrat nach dem Sachvortrag der Beklagten seine Tätigkeit bereits am 17.07.2002 aufgenommen hat und deshalb die Grundsätze über die fehlerhafte Organstellung eingreifen mit der Folge, daß die rückwirkende Nichtigkeit ausgeschlossen ist (so Zöllner, a.a.O., S. 403 im Zusammenhang mit der Frage des Rechtsschutzinteresses für die Klage nach § 244 S. 2 AktG; derselbe in Baumbach/Hueck, 17. Aufl., Anh. zu § 47 GmbHG, Rdn. 90 und § 35 GmbHG, Rdn. 6 a; Götte, Die GmbH, 2. Aufl., § 8, Rdn. 91 betreffend den GmbH-Geschäftsführer m.w.N. zur BGH-Rechtsprechung ; anders für den hier nach Ansicht der Klägerin vorliegenden Fall der nichtigen Wahl aller neuen Aufsichtsratsmitglieder: Hüffer, § 251 AktG, Rdn. 16 und § 252 AktG, Rdn. 8 i.V.m. § 101 AktG, Rdn. 17 unter Bezugnahme auf BGHZ 11, 231, 246 zur GmbH ).
  • BGH, 26.06.2003 - III ZB 71/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung vor dem Hintergrund der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2004 - 8 U 9/04
    Die Beklagte rügt die ihrer Meinung nach unzutreffende Klagestattgabe mit der rechtsfehlerhaften Anwendung des § 244 S. 1 AktG und fehlender verfahrensrechtlicher Verstöße bei den Beschlußfassungen in der Hauptversammlung (vgl. dazu BGH, NJW 2003, 2532, 2533 und zu § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 und 4 ZPO NJW 2003, 2531 f.).
  • BGH, 27.09.1956 - II ZR 144/55

    Wiederholung mangelhafter Hauptversammlungsbeschlüsse

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2004 - 8 U 9/04
    Bei dieser Sachlage fehlt der Klägerin das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung des Erstbeschlusses (vgl. BGHZ 21, 354, 356; Hüffer, 6. Aufl., § 244 AktG, Rdn. 1) und auch der nachfolgenden Bestätigungsbeschlüsse Nr. 3 - 26 vom 16.05.2003.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.03.2004 - 16 Wx 60/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8967
OLG Köln, 24.03.2004 - 16 Wx 60/04 (https://dejure.org/2004,8967)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.03.2004 - 16 Wx 60/04 (https://dejure.org/2004,8967)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. März 2004 - 16 Wx 60/04 (https://dejure.org/2004,8967)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsunterbringung eines behandlungsuneinsichtigen Patienten, Freiheit zur Krankheit

  • Judicialis

    PsychKG NRW § 11

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    PsychKG NRW § 11
    Zwangsunterbringung eines behandlungsuneinsichtigen Patienten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Psychisch Kranke wird immer dünner - Dennoch: Keine zwangsweise Unterbringung in einer Klinik

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1590
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 16 Wx 60/04
    Sie ist zwar nicht nur dann zulässig, wenn sie der Schutz der Allgemeinheit verlangt, sondern kann sich auch durch den Schutz des Betroffenen rechtfertigen (vgl. BVerfG NJW 1982, 691 ff.).
  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03

    Sofortige Beschwerde des Betroffenen nach Beendigung des Unterbringungsverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 16 Wx 60/04
    Der Betroffene kann aber mit seinem Rechtsmittel die Feststellung der Rechtswidrigkeit der - beendeten - Unterbringungsmaßnahme verfolgen, weil er infolge des mit der Unterbringungsmaßnahme verbundenen tiefgreifenden Grundrechtseingriffs ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Eingriffs hat (vgl. BayObLG NJW-RR 2004, 8; Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl., D 13).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 8 U 151/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9651
OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 8 U 151/03 (https://dejure.org/2004,9651)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.07.2004 - 8 U 151/03 (https://dejure.org/2004,9651)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - 8 U 151/03 (https://dejure.org/2004,9651)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 CMR, § 30 Abs 3 CMR
    Frachtführerhaftung: Erforderlichkeit eines Verspätungsvorbehalts bei gemeinsamem Frachtbeförderungssystem

  • Wolters Kluwer

    Abschluss selbstständiger Frachtführerverträge zwischen Frachtführern eines gemeinsamen Frachtförderungssystems; Voraussetzung der wirksamen Erklärung eines Schadens bei der Geltendmachung eines Verzögerungsschadens zwischen dem ersten Frachtführer und dem nächsten ...

  • tis-gdv.de

    Verspätung, qualifiziertes Verschulden

  • Judicialis

    CMR Art. 19; ; CMR Art. 30 III

  • rechtsportal.de

    CMR Art. 19; CMR Art. 30 Abs. 3
    Zur Haftung eines Frachtführers für Verspätungsschaden bei gemeinsamem Frachtförderungssystem

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.11.1991 - I ZR 236/89

    Streitverkündung bei Drittschadensliquitation durch Frachtführer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 8 U 151/03
    Soweit sich die Klägerin wegen der Frage des Vorbehalts nach Art. 30 CMR im übrigen dagegen wendet, dass diesbezügliches Vorbringen der Beklagten in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 13.5.2002 beachtet werde, ist darauf hinzuweisen, dass das Fehlen eines wirksamen Vorbehalts nach Art. 30 CMR kraft Gesetzes zum Rechtsverlust führt und damit von Amts wegen zu beachten ist (BGHZ 116, 95 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.11.2003 - 7 U 599/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24046
OLG Koblenz, 20.11.2003 - 7 U 599/03 (https://dejure.org/2003,24046)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.11.2003 - 7 U 599/03 (https://dejure.org/2003,24046)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. November 2003 - 7 U 599/03 (https://dejure.org/2003,24046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht; Beitrag der Parteien zur gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung im ersten Rechtszug; Beschränkung der Berufung auf ein Instrument der Fehlerkontrolle; Berufungsverfahren als Instrument der Fehlerkontrolle und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Mehrere Oberlandesgerichte lassen neuen Sachvortrag, auch wenn er unstreitig bleibt, nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO zu (OLG Oldenburg NJW 2002, 3556, 3557; OLG Celle OLGR 2003, 303, 306 ff; OLG Nürnberg OLGR 2003, 377; OLG Koblenz OLGR 2004, 354, 356).
  • OLG Koblenz, 02.10.2006 - 12 U 1056/05

    Baumängel: Beweislast für das Vorliegen eines Mangels; Architekt als

    Nachdem der Rechtsstreit an die erste Instanz zurückverwiesen wird, ist dort auch neues Vorbringen aus der Berufungsinstanz zu berücksichtigen (vgl. OLG Koblenz, OLG-Report Koblenz 2004, 354 ff.; NZM 2005, 540, 542).
  • OLG Koblenz, 17.01.2005 - 12 U 1424/03

    Gewerberaummiete: Fälligkeit und Verjährung von Nebenkostenforderungen;

    Nachdem der Rechtsstreit an die erste Instanz zurückverwiesen wird, ist dort auch neues Vorbringen aus der Berufungsinstanz zu berücksichtigen (vgl. OLG Koblenz, OLG-Report Koblenz 2004, 354 ff.).
  • OLG Köln, 17.01.2023 - 9 U 115/22

    Zulässigkeit einer Stufenklage gegen den privaten Krankenversicherer zur

    Der hinsichtlich der Vollstreckung der Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils erforderliche Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit (vgl. hierzu OLG Koblenz, Urteil vom 20. November 2003 - 7 U 599/03 -, juris Rn. 27; OLG München, Urteil vom 18. September 2002 - 27 U 1011/01 -, juris Rn. 75; OLG Frankfurt, Urteil vom 6. Dezember 2018 - 3 U 45/18 -, juris Rn. 26; Zöller/Gummer, ZPO, 34. Aufl., § 538 Rn. 59) folgt aus §§ 708 Nr. 10 und 713 ZPO.
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2014 - 14 U 144/13

    Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Stellungnahme des Berufungsklägers zum

    Eine Verpflichtung des Berufungsgegners zur Gegenäußerung besteht nicht, und unterlässt er sie - wie vorliegend - so kann neues Vorbringen der Berufung oder der Stellungnahme jedenfalls in diesem Verfahrensstadium nicht unstreitig werden (OLG Oldenburg a.a.O.; OLG Celle, Urteil vom 8.5.2003, 6 U 208/02; OLG Koblenz, Urteil vom 20.11.2003, 7 U 599/03, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 14.05.2004 - 14 WF 84/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16776
OLG Naumburg, 14.05.2004 - 14 WF 84/04 (https://dejure.org/2004,16776)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.05.2004 - 14 WF 84/04 (https://dejure.org/2004,16776)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. Mai 2004 - 14 WF 84/04 (https://dejure.org/2004,16776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umgangsrecht mit einem minderjährigen und bei der Kindesmutter wohnhaften Kind; Gewährung von rechtlichem Gehör für einen Betroffenen vor der Festsetzung eines Zwangsgeldes

  • Judicialis

    FGG § 19 Abs. 1; ; FGG § 52 a Abs. 4; ; FGG § 33 Abs. 3; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 621 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 891 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Zwangsmittelandrohung ohne Gewährung rechtlichen Gehörs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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